AGB Symposium Teilnehmer

1. Anmeldung

Mit der Buchung der Teilnahme am Symposium auf unserer Webseite sind Sie verbindlich angemeldet. Die Bestätigung Ihrer Anmeldung erfolgt umgehend per Mail. Mit der Anmeldung gelten die AGB als akzeptiert.

 

2. Anmeldefristen/Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl pro Symposium ist begrenzt, um Ihre optimale Betreuung zu gewährleisten. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs berücksichtigt.

3. Abmeldungen / Verschiebungen / Fernbleiben

Stornierungen bedürfen der Schriftform. Bei Abmeldungen bis 30 Tage vor dem jeweiligen Symposiumtermin, wird eine Bearbeitungspauschale von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor dem Symposiumtermin wird eine Bearbeitungspauschale von 100% der Teilnahmegebühr fällig.
Bei Fernbleiben ist – unabhängig vom Verhinderungsgrund – die ganze Teilnahmegebühr geschuldet.
Es gelten die behördlichen Anordnungen (BAG) im Falle einer Pandemie/Epidemie welche zum Schutz der Teilnehmer am Symposium gilt. Kann ein Teilnehmer diesen Anordnungen nicht nachkommen (zb. 2G Regel), steht ihm keine Rückerstattung der Kosten zu. Alternativ kann via "zoom" teilgenommen werden.

4. Umbuchungen

Umbuchungen können bis 30 Tage vor dem jeweiligen Symposiumtermin ohne Kostenfolgen vorgenommen werden.

5. Ersatzteilnehmer

Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.
 

6. Preis und Rechnungsstellung

Im Symposiumpreis inbegriffen sind die Symposium-Unterlagen, Getränke, Verpflegung sowie ein Zertifikat. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Ihrer Anmeldung und ist innerhalb von 30 Tagen fällig. Unsere Veranstaltungen sind grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig. Der Zahlungseingang wird nicht bestätigt.

7. Durchführung

Programmänderungen oder Umbuchungen aufgrund Unterbesetzung behält sich der Veranstalter vor. Der Veranstalter behält sich Themen- sowie Referentenänderungen vor. Muss die Veranstaltung seitens des Veranstalters aus organisatorischen oder sonstigen Gründen abgesagt werden, wird die Teilnehmergebühr in voller Höhe erstattet.

 

8. Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Rheinfelden.